ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche mit der Vendomatic Handelsgesellschaft mbH (folgend Vendomatic genannt) abgeschlossenen gegenwärtigen und künftigen Kaufverträge. Weiters gelten diese Bedingungen auch als Verkaufs- und Lieferbedingungen der Vendomatic. Der Kunde anerkennt diese und erklärt sich mit ihnen einverstanden. Die Geltung abweichender Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern Vendomatic diese nicht ausdrücklich und schriftlich akzeptiert.

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere auch für sämtliche Verkäufe, welche aufgrund von Internetbestellungen des Kunden erfolgen.

1.3 Vendomatic behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderte Fassung wird auf der Website von der Vendomatic publiziert und über Wunsch des Kunden diesem unentgeltlich auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1  Die Angebote und alle sonstigen Angaben von Vendomatic – auch solche im Internetshop-  insbesondere über Preise und Lieferzeiten, sind, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich erklärt sind, freibleibend. Technische Änderungen, Maß, Gewicht usw. bleiben – soweit zumutbar – vorbehalten.

2.2 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Für die richtige Auswahl der Ware und Menge ist der Kunde allein verantwortlich. Erfolgt die Bestellung aufgrund eines Angebotes von Vendomatic, basiert die Offerte ausschließlich auf den Vorstellungen des Kunden.

2.3 Vendomatic ist berechtigt, die Bestellung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang schriftlich oder durch Auslieferung der Ware anzunehmen. Änderungen oder Ergänzungen einer Bestellung bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Vendomatic. Der Vertragsabschluss kommt erst mit Annahme der Bestellung des Kunden durch die Vendomatic zustande.

2.4  Der Kunde ist an sein Angebot für die Dauer von zwei Wochen ab Bestellung gebunden. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart bzw. etwas anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, steht dem Kunden hinsichtlich des abgeschlossenen Vertrages kein Rücktrittsrecht zu.

2.5 Vendomatic ist berechtigt, den Weitervertrieb von verkauften Waren auf bestimmte Länder oder Landesteile zu beschränken oder den Vertrieb in bestimmte Länder oder Landesteile zu untersagen. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung derartiger Verbote und hat die Vendomatic im Falle des Zuwiderhandelns sämtliche dadurch entstehenden Schäden und Aufwendungen zu ersetzen.  

2.6  Vendomatic stellt Kunden, mit welchen eine dauernde Geschäftsbeziehung besteht, einen Internetshop zur Ermöglichung digitaler Bestellungen zur Verfügung. Um den Zugang zu ermöglichen, vergibt Vendomatic an Kunden  Passwörter. Die Vendomatic ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen berechtigt, den Zugang zum Internetshop zu sperren und das Passwort zu entziehen.

 

3. PREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1  Angebotene Preise sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, Nettopreise in EURO ab Werk Ludesch, exklusive Verpackungs- und Versandkosten.

3.2  Rechnungen sind mangels anderslautender Vereinbarung sofort fällig. Ein Skontoabzug wird nicht anerkannt. Vendomatic ist ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden.

3.3 Zahlungen haben im Überweisungsweg spesenfrei und ohne Abzug zu erfolgen. Vendomatic ist berechtigt, Zahlung im Weg des Einzugsverfahrens zu verlangen.

3.4  Bei vereinbarten Zahlungsfristen und/oder Skonti ist die Zahlung nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt oder dem von der Vendomatic bekannt gegebenen Geschäftskonto gutgeschrieben wurde. Wenn der Kunde auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen allfälligen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen gesamten Skontoanspruch hinsichtlich aller bereits geleisteter oder erst später zu erbringenden Zahlungen sowie der noch ausstehenden Teilzahlung.

3.5  Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem von der Österreichischen Nationalbank bekannt gegebenen jeweils gültigen Basiszinssatz verrechnet. Als Mahnspesen gelten 5% des aushaftenden Betrages als vereinbart. Weiters ist der Kunde verpflichtet, sämtliche weiteren, zu zweckentsprechenden Rechtsverfolgung auflaufenden Kosten zu ersetzen.

3.6  Der Kunde ist vorbehaltlich anders lautender gesetzlicher Vorschriften nicht berechtigt, Zahlungen aus welchem Grund auch immer zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, aufzurechnen.

3.7  Vendomatic liefert dem Kunden ausschließlich im Rahmen der für Forderungen gegen den Kunden bestehenden Deckung aus Kreditversicherung. Wird der Versicherungsrahmen des Kunden gekürzt oder entzogen ist die Vendomatic berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und jede weitere Lieferung umgehend einzustellen oder sonstige Sicherheiten vom Kunden zu verlangen.

3.8 Bei wesentlichen Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden, insbesondere im Fall der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit, ist die Vendomatic berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten und Zahlungsziele zu widerrufen oder Vorauszahlung oder Sicherstellung des ganzen oder eines Teils der Kaufpreises zu verlangen. Zudem ist die Vendomatic berechtigt, evtl. weitere Lieferungen bis zur Zahlung der offenen Forderungen zurückzuhalten.

3.9 Wird gegen eine Rechnung binnen zwei Wochen ab deren Zugang nicht schriftlich ein begründeter Einspruch erhoben, gilt diese jedenfalls als genehmigt.

 

4. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Vendomatic behält sich das Eigentum an allen dem Kunden gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden samt Nebengebühren vor. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung der Waren ohne schriftliche Zustimmung durch die Vendomatic unzulässig. Sofern von dritter Seite auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gegriffen werden sollte, hat der Kunde die Vendomatic sofort zu verständigen.

 

5. LIEFERUNG ,VERPACKUNG, GEFAHRENÜBERGANG

5.1  Die Vendomatic ist bemüht, angenommene Bestellungen so rasch als möglich auszuführen. Sämtliche Lieferfristen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, freibleibend.

5.2  Die Lieferfrist beginnt mit dem Inkrafttreten des Vertrages, jedoch niemals vor Leistung einer vereinbarten Anzahlung. Ein allenfalls vereinbarter Liefertermin ist jedenfalls in der Auftragsbestätigung genannt.

5.3 So nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart ist, werden die Waren von der Vendomatic transportfähig verpackt. Es gelten die auf den Auftragsbestätigung geltenden Verpackungskosten. Wünscht der Kunde eine andere als standardmäßige Verpackung, hat der Kunde die anfallenden Mehrkosten gesondert zu tragen.

5.4  Die Lieferung gilt mit Übergabe der Ware an den Transporteur als erfüllt. Die Ware reist auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Versicherung der Ware am Transportweg ist Sache des Kunden. Übernimmt die Vendomatic die Organisation des Versandes, werden die Versandkosten gemeinsam mit der Ware fakturiert. Die Vendomatic ist  ausschließlich für die Wahl eines geeigneten Transporteurs ver-antwortlich. Die Wahl der Art des Versandes ist der Vendomatic überlassen, so mit dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich eine besondere Versandart vereinbart wird. Auf Wunsch des Kunden durchgeführte besondere Versandarten, insbesondere Versand per Expressdienst etc. werden gesondert verrechnet. 

 

6. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

6.1 Die Vendomatic leistet Gewähr für eine der jeweiligen Spezifikation der Ware  entsprechende Fehlerfreiheit. Für besondere Eigenschaften oder Einsatzmöglichkeiten der gelieferten Waren übernimmt die Vendomatic nur dann Gewähr, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

6.2 Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zwingend zusteht, behält sich die Vendomatic das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Bei einer Verbesserung obliegt es dem Kunden, auf dessen Kosten den Reparaturgegenstand an die Vendomatic zu übersenden.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort und vollständig zu untersuchen. Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn sie nach Feststellung des Mangels innerhalb von acht Tagen bei Vendomatic schriftlich erhoben werden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
 
6.4  Schadenersatzansprüche gegen die Vendomatic, insbesondere der Ersatz mittelbarer Schäden, Mangelfolgeschäden, Vermögensschäden,  Schäden aus Produkthaftpflicht, Schäden Dritter und entgangenen Gewinns sind vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften ausdrücklich ausgeschlossen.

 

7. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

7.1 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus dem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Vendomatic.

7.2 Integrierter Bestandteil dieser Bedingungen ist die Beilage /1 Datenschutz.

7.3 Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind oder werden, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Inhaltes zur Folge. Die restlichen Bestimmungen bleiben unverändert bestehen.

7.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten sowie auch über einen Rechtsstreit hinsichtlich der Gültigkeit des Vertrages selbst ist das sachlich zuständige Gericht für A-6700 Bludenz. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart. Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.